Durchbrochen geschnitztes Eichenrelief mit vier Kinderfiguren um einen Baum, Thomas Stirling Lee zugeschrieben.

Thomas Stirling Lee und die verlorene Innenausstattung von 15 Stratton Street

Research & Publications · PANOPTIKUM Journal

1. Wissenschaftliche Kurzfassung

Drei beidseitig geschnitzte Eichenreliefs und zahlreiche zugehörige figürliche, florale und architektonische Fragmente bilden den Gegenstand dieser Untersuchung. Die aus Großbritannien stammende, um 1900 datierte Werkgruppe umfasst ein großes Relief mit tanzenden Kindern um einen Baum, 83 × 134 × 7 cm, sowie zwei kleinere florale Reliefs von jeweils etwa 83 × 66 × 6,5 cm. Martin P. Levy FSA von H. Blairman & Sons hat nach den von PANOPTIKUM bereitgestellten Angaben die gesamte Gruppe einschließlich sämtlicher Fragmente persönlich begutachtet und Thomas Stirling Lee (1857–1916) zugeschrieben. Die Zugehörigkeit der Fragmente zur Werkgruppe ist geklärt.

Den Ausgangspunkt der heutigen Beschäftigung mit den Objekten bildet ihre Wiederentdeckung im Rahmen der Arbeit von PANOPTIKUM. Die eigenständige Recherche und die Initiative von PANOPTIKUM, Martin P. Levy zu kontaktieren, führten die zunächst nicht umfassend dokumentierten Stücke einer fachlichen Untersuchung zu. Die vorliegende Veröffentlichung im PANOPTIKUM Journal verbindet diese Wiederentdeckung mit der Auswertung historischer Veröffentlichungen und dokumentierter Vergleichsobjekte.

Von der fachlichen Zuschreibung ist die Frage nach dem ursprünglichen Einbauort zu unterscheiden. Eine Herkunft aus 15 Stratton Street in London ist eine begründete, bislang nicht bewiesene Forschungshypothese. Für ihre Untersuchung sind insbesondere eine 1904 veröffentlichte Eichen-Galeriebrüstung mit der Nennung Lees als Bildhauer sowie zwei 1901 publizierte Eichenpaneele mit gemeinsamer Nennung Lees und W. S. Friths von Bedeutung. Diese Quellen dokumentieren einen historischen Ausstattungszusammenhang; sie belegen für sich genommen weder die Identität der heute bei PANOPTIKUM befindlichen Reliefs mit abgebildeten Stücken noch deren Besitzgeschichte.

2. Einführung in die Werkgruppe und ihre Wiederentdeckung

Drei Reliefs und ein zusammengehöriger Fragmentbestand

Aus einer historischen Innenausstattung gelöste Schnitzereien sind in zweifacher Hinsicht zu betrachten: als erhaltene bildhauerische Arbeiten und als mögliche Überreste eines räumlichen Zusammenhangs. Eine heutige Einzelpräsentation kann die plastische Gestaltung sichtbar machen, während die ursprünglichen Beziehungen zwischen Bauteilen, Blickrichtungen und Raumfolgen verloren gegangen sind. Die Untersuchung muss deshalb vom erhaltenenen Bestand ausgehen, ohne dessen einstige Anordnung vorauszusetzen.

Die PANOPTIKUM-Werkgruppe verbindet ein großes figürliches Relief mit zwei kleineren floralen Reliefs. Alle drei sind beidseitig geschnitzt. Hinzu kommen zahlreiche separat erhaltene figürliche, florale und architektonische Fragmente, darunter Blätter, Zweige und Rahmenteile. Sie werden nicht als nur vermutungsweise zugehöriges Material behandelt, sondern als Bestandteile derselben Werkgruppe. Ihre gemeinsame Untersuchung ist Voraussetzung dafür, die erhaltenen Arbeiten nicht auf die drei größeren Relieffelder zu reduzieren.

Die beidseitige Bearbeitung legt die Frage nahe, ob die Reliefs ursprünglich von unterschiedlichen Standpunkten aus sichtbar waren. Eine Verwendung innerhalb einer Brüstung oder einer anderen räumlich wirksamen Ausstattung ist deshalb prüfenswert. Aus diesem Merkmal allein lässt sich jedoch weder eine konkrete Funktion noch ein bestimmtes Gebäude ableiten.

Die Wiederentdeckung und Recherche durch PANOPTIKUM

Den Ausgangspunkt der erneuten kunsthistorischen Beschäftigung mit der Gruppe bildet ihre Wiederentdeckung durch Michael Barth, Inhaber von PANOPTIKUM.store. Die anschließende eigenständige Recherche von PANOPTIKUM richtete sich auf den möglichen Zusammenhang der Objekte und ihre kunsthistorische Bedeutung. Die Untersuchung des Forschungswerts der Reliefs und Fragmente eröffnete die weitere Auseinandersetzung mit ihrer Urheberschaft und ihrem historischen Umfeld.

Die Initiative von PANOPTIKUM, Martin P. Levy von H. Blairman & Sons zu kontaktieren, war dabei ein entscheidender Schritt. Sie verband die eigene Recherche mit der Möglichkeit einer persönlichen fachlichen Begutachtung des vollständigen Bestands. Entdeckung, Quellenarbeit und die Einbeziehung spezialisierter Expertise bilden hier aufeinander bezogene Teile eines Forschungsprozesses.

Diese Forschungsarbeit ist von einem bereits abgeschlossenen Herkunftsnachweis zu unterscheiden. Die Wiederentdeckung begründet die heutige Forschungsgeschichte der Werkgruppe; sie schließt die Lücken ihrer früheren Objektgeschichte nicht automatisch. Ein genauer Fundort, ein Funddatum oder eine vorherige Besitzfolge werden mangels entsprechender Dokumentation in dieser Fassung nicht ergänzt. Der nach den Angaben von PANOPTIKUM dokumentierte Forschungsbeitrag umfasst die Erschließung der wiederentdeckten Werkgruppe, ihre kunsthistorische Einordnung, die selbstständige Recherche und die Initiative zur fachlichen Untersuchung. Die Veröffentlichung erfolgt im PANOPTIKUM Journal.

3. Thomas Stirling Lee und die britische dekorative Bildhauerei um 1900

Thomas Stirling Lee wird in der konsultierten Dokumentation von H. Blairman & Sons als 1857 in London geborener und 1916 verstorbener Bildhauer vorgestellt. Die dortige biografische Zusammenfassung nennt seine Ausbildung an den Royal Academy Schools, Studien in Paris und Rom sowie Arbeiten für Westminster Cathedral und St George’s Hall in Liverpool. Diese Angaben werden als Informationen der Sekundärquelle übernommen; eine eigenständige Auswertung der Ausbildungs- und Auftragsunterlagen ist nicht Bestandteil dieser Untersuchung.[3]

Für die Einordnung der Reliefs ist insbesondere das Verhältnis von plastischer Gestaltung und Architektur relevant. Ein geschnitztes Paneel kann mehr als eine dekorierte Fläche sein. Innerhalb einer Galerie oder Treppenanlage vermittelt es zwischen Bauteil und Bild, zwischen räumlicher Begrenzung und plastischer Bewegung. Seine Wirkung hängt dann nicht ausschließlich vom Motiv ab, sondern auch von Maßstab, Einbauhöhe, Beleuchtung und den Bewegungen der Betrachtenden.

Die historische Abbildung G9 von 1904 bietet dafür einen konkreten Bezugspunkt. Sie zeigt eine geschnitzte Eichen-Galeriebrüstung und nennt T. Stirling Lee als Bildhauer. Damit ist ein Werktyp dokumentiert, bei dem Bildhauerei und räumliche Funktion unmittelbar zusammenwirken. Ob die PANOPTIKUM-Reliefs ursprünglich dieselbe Funktion erfüllten, muss gesondert geprüft werden.[2]

Blairman deutet die Kinderfiguren seines dokumentierten Vergleichspaars im Zusammenhang mit den Florentiner Sängerkanzeln von Luca della Robbia und Donatello. Diese Interpretation eröffnet eine mögliche kunsthistorische Vergleichsperspektive auf gemeinschaftliche Bewegung und rhythmisch verbundene Figuren. Sie ist als Deutung der Vergleichsquelle zu kennzeichnen, nicht als nachgewiesenes Vorlagenverhältnis der PANOPTIKUM-Gruppe. Auch eine bestimmte symbolische Bedeutung des Baumes oder eine verbindliche Lesart der Pflanzenmotive lässt sich aus den bisher dokumentierten Angaben nicht ableiten.[3]

4. Die historischen Innenräume von 15 Stratton Street

H. Blairman & Sons verbindet sein Vergleichspaar mit H. A. Johnstone, 15 Stratton Street, London. Nach der dortigen Beschreibung gehörten die Paneele zur heute zerstörten, zweigeschossigen inneren Halle eines von C. J. Harold Cooper entworfenen Hauses. Die Quelle nennt für das Haus einen Entstehungszeitraum von 1895 bis 1900. Diese Angaben dokumentieren zunächst den historischen Zusammenhang der von Blairman behandelten Stücke.[3]

Die zeitgenössischen Publikationen ergänzen diesen Rahmen, sind aber hinsichtlich ihrer Ortsangaben differenziert zu lesen. Die 1901 ausgewerteten Legenden sprechen von einem Haus nahe Piccadilly. In den OCR-Passagen der Ausgabe von 1904 werden bei einer Halle und einem Billardzimmer Stratton Street und London genannt. Die konkrete Hausnummer 15 und die Verbindung zu Johnstone beruhen im hier ausgewerteten Material auf der Blairman-Dokumentation; ein eigenständiger Primärquellenbeleg dafür ist noch zu ergänzen.[1–3]

Für die Untersuchung der PANOPTIKUM-Gruppe ist dieser Zusammenhang deshalb wichtig, weil eine historische Galeriebrüstung eine mögliche funktionale Erklärung für beidseitig geschnitzte Felder bietet. Diese Überlegung ist ein Forschungsansatz, keine Rekonstruktion. Weder eine bestimmte Position der drei Reliefs im Raum noch ihre Reihenfolge oder ihre Einbindung in ein vollständiges Geländer ist bislang nachgewiesen.

Die im Titel genannte verlorene Innenausstattung bezeichnet somit den historischen Gegenstand, auf den sich die Untersuchung richtet. Sie ist nicht als gesicherte Provenienzangabe für die wiederentdeckte Werkgruppe zu verstehen.

5. Die zeitgenössischen Publikationen von 1901 und 1904

Modern British Domestic Architecture and Decoration, 1901

Die mit Charles Holme verbundene Veröffentlichung enthält eine Folge von Darstellungen zu einem von C. J. Harold Cooper entworfenen Haus nahe Piccadilly. Für die vorliegende Untersuchung sind besonders die Eichenpaneele auf den gedruckten Seiten 74 und 75 relevant. Nach dem von PANOPTIKUM mitgeteilten Ergebnis der visuellen Prüfung nennen ihre historischen Bildlegenden T. Stirling Lee und W. S. Frith gemeinsam. Diese Lesung stimmt mit den zuvor ausgewerteten OCR-Passagen überein.[1, 6]

Die gemeinsame Nennung ist als eigenständige historische Aussage zu bewahren. Sie darf weder zugunsten einer vereinfachenden alleinigen Lee-Zuordnung übergangen noch als automatische Neuzuschreibung der heute untersuchten Werkgruppe verstanden werden. Die Quelle bezeichnet die dort veröffentlichten Paneele. Ohne zusätzliche Belege erklärt sie nicht, wie Entwurf und Ausführung zwischen den genannten Künstlern aufgeteilt waren.

Weitere einschlägige Legenden sind seitenweise im OCR nachgewiesen: Auf S. 68 wird die Eichenschnitzerei der Halle Lee und Frith gemeinsam zugeordnet, auf S. 69 ebenso die Distelbaluster. Die auf S. 71 genannte gemeinsame Arbeit betrifft dagegen ausdrücklich eine modellierte Stuckdecke. Diese Aussage darf nicht auf die dort ebenfalls erwähnte Eichenvertäfelung übertragen werden. Auf S. 67 werden die Regenwasserkästen aus getriebenem Blei Lee allein zugeordnet. Für diese zusätzlichen Fundstellen bleibt in der vorliegenden Dokumentation die OCR der ausgewiesene Prüfungsstand; eine hier nicht mitgeteilte visuelle Bestätigung wird nicht vorausgesetzt.[1]

The British Home of To-day, 1904

Die von Walter Shaw Sparrow herausgegebene Publikation enthält unter G9 eine geschnitzte Eichen-Galeriebrüstung. Nach der von PANOPTIKUM mitgeteilten visuellen Prüfung nennt die Originalbildunterschrift C. J. Harold Cooper als Architekten und T. Stirling Lee als Bildhauer. Die positive Künstlernennung Lees ist damit für diese Abbildung dokumentiert.[2, 6]

Die Zuordnung ergänzt die gemeinsame Nennung Lees und Friths von 1901, ohne sie aufzuheben. Unterschiedliche Beschriftungen können unterschiedliche Gegenstände oder Ebenen künstlerischer Verantwortung betreffen. Aus ihnen allein lässt sich keine vollständige Arbeitsteilung innerhalb des historischen Ausstattungsprojekts rekonstruieren. Insbesondere wäre es unzulässig, Frith pauschal die floralen und Lee pauschal die figürlichen Teile zuzuweisen.

Blairman verweist für sein Vergleichspaar auf E8 und G9. Das Register von 1904 führt beide Kennungen bei Cooper und G9 zusätzlich bei Lee. Die zu E8 ermittelte Hallendarstellung ist nach dem bisherigen OCR-Befund mit Stratton Street verbunden; die genaue Kennzeichnung und ihre Beziehung zu den einzelnen Relieffeldern bleiben unmittelbar an der Buchseite zu prüfen. Die neue visuelle Bestätigung von G9 darf nicht ohne Weiteres auf E8 ausgedehnt werden.[2, 3]

Die Abbildungskennungen sind von den römisch nummerierten Textseiten des Bandes zu unterscheiden. So bezeichnet G9 eine Abbildung, nicht die Textseite Gix. Diese Unterscheidung ist für eine überprüfbare Zitierung wesentlich.

Aussagekraft und Grenzen der historischen Bilder

G9 dokumentiert einen historischen Werktyp und eine Künstlernennung. Die Seiten 74 und 75 von 1901 dokumentieren Eichenpaneele mit gemeinsamer Künstlernennung. Ein darüber hinausgehender Nachweis, dass bestimmte heute erhaltene Stücke mit bestimmten historischen Bildpartien identisch sind, erfordert einen nachvollziehbaren Detailvergleich. Dafür müssen Konturen, Motive, Rahmungen und charakteristische Einzelheiten benannt werden. Eine bloße Ähnlichkeit des Materials oder der allgemeinen Motivwelt genügt nicht.

6. Vergleich mit den dokumentierten Blairman-Reliefs

Die konsultierte Online-Dokumentation von H. Blairman & Sons trägt den Titel „Pair of carved panels“. Sie nennt Thomas Stirling Lee als Bildhauer, Eiche als Material, England beziehungsweise London als Herkunft und eine Datierung um 1900. Die Maße werden mit 83 × 134 × 7 cm angegeben. Die Beschreibung behandelt beidseitig geschnitzte Paneele mit miteinander verbundenen Kinderfiguren.[3]

Die Übereinstimmung dieser Maßangabe mit den für das große PANOPTIKUM-Relief mitgeteilten Maßen ist ein konkreter Vergleichsansatz. Zusammen mit Material, zeitlicher Einordnung und beidseitiger Bearbeitung rechtfertigt sie eine vertiefte Untersuchung. Sie ersetzt jedoch keine Objektidentifizierung. Zu prüfen sind unter anderem die Art der Maßnahme, der mögliche Einschluss von Rahmenanteilen, die Konstruktion und die genaue Verteilung der Motive.

Als Literatur nennt Blairman den Katalog von 2019, Nr. 13. Ein weiterer Verweis führt zu vier kleineren Paneelen aus Stratton Street im Katalog von 1997, Nr. 20. Die Existenz dieser Verweise ist auf der Objektseite geprüft; die Originaleinträge beider Kataloge wurden für die vorliegende Fassung nicht eigenständig eingesehen. Eine Gleichsetzung der 1997 erwähnten Stücke mit den kleineren PANOPTIKUM-Reliefs wird deshalb nicht vorgenommen.[3–5]

Die Provenienzangabe H. A. Johnstone, 15 Stratton Street, und die Nennung der Peter Marino Art Foundation betreffen das bei Blairman dokumentierte Vergleichspaar. Sie sind nicht Teil einer nachgewiesenen Besitzfolge der PANOPTIKUM-Gruppe. Der Vergleich dient der kunsthistorischen Untersuchung, nicht der Übertragung fremder Provenienzangaben.

7. Die drei beidseitig geschnitzten Reliefs

Relief A: Tanzende Kinder um einen Baum

Eiche, Großbritannien, um 1900; Thomas Stirling Lee zugeschrieben; 83 × 134 × 7 cm.

Das querrechteckige, durchbrochen geschnitzte Relief zeigt auf beiden Seiten eine Gruppe kindlicher Figuren um einen mächtigen Baumstamm. Die Darstellung ist nicht auf eine geschlossene Hintergrundfläche gesetzt: Zwischen den Körpern, dem Baum und dem Blattwerk öffnen sich Durchblicke. Der umlaufende rechteckige Rahmen fasst die bewegte Szene architektonisch ein. Der zentrale Stamm gliedert das Bildfeld, während die Gesten und Schritte der Kinder beide Hälften miteinander verbinden.

Auf einer fotografierten Seite sind vier Kinderfiguren zu erkennen. Links erscheint ein Kind mit erhobenem, zum Kopf geführtem Arm; daneben bewegt sich eine zweite Figur in Richtung der Mitte. Rechts des Baumstamms ist eine weitere Figur mit weit ausschreitender Beinstellung dargestellt, während die äußere rechte Figur den Reigen aufnimmt. Die Körper sind kräftig plastisch modelliert; Haar, Gesichtszüge, Arme, Beine und die locker geführten Stoffbahnen werden in unterschiedlicher Tiefe aus dem Holz entwickelt. Oberhalb der Figuren zieht sich ein Band aus Ästen und Blättern entlang der oberen Rahmung.

Detail von Relief A mit Kinderkopf im Profil, Schulter, Draperie und seitlichem Rahmen.

Relief A, Detail einer Kinderfigur. Kopf im Profil, Haarpartien, Schulter und Draperie am Rand des durchbrochen geschnitzten Figurenfeldes. Die Aufnahme wird keiner gesicherten Vorder- oder Rückseite zugeordnet. Foto: Michael Barth / PANOPTIKUM.store.

Zwei Kinderfiguren im rechten Teil von Relief A, mit Köpfen, Oberkörpern und Blattwerk.

Relief A, Detail mit zwei Kinderfiguren. Die Aufnahme zeigt Köpfe und Oberkörper, die Verbindung der Arme sowie Blattwerk unterhalb des oberen Rahmens. Foto: Michael Barth / PANOPTIKUM.store.

Unterer Teil von Relief A mit Beinen zweier Kinderfiguren, Draperie, Baumansatz und Rahmen.

Relief A, Detail des unteren Figurenfeldes. Beine, Draperie und Baumansatz sind zusammen mit dem unteren und seitlichen Rahmen sichtbar. Foto: Michael Barth / PANOPTIKUM.store.

Die gegenüberliegende Seite zeigt dieselbe durchbrochene Werkstruktur aus umgekehrter Blickrichtung, jedoch keine bloß unbehandelte Rückfläche. Wieder sind Kinderkörper, Haarpartien, Draperien, Baumrinde und vegetabile Formen plastisch ausgearbeitet. Die wechselnden Überdeckungen von Armen, Beinen und Baumstamm verändern die Lesbarkeit der Figuren. Diese eigenständige bildhauerische Bearbeitung beider Ansichten ist für die Frage nach einer ursprünglich zweiseitigen Wahrnehmung des Reliefs wesentlich.

An den Fotografien sind Fugen zwischen mehreren Holzabschnitten, Risse und stellenweise hellere, freiliegende Holzpartien zu sehen. An einzelnen Konturen und Übergängen sind Verluste oder Unterbrechungen erkennbar. Ob bestimmte Fugen ursprüngliche Konstruktion, spätere Reparaturen oder andere Eingriffe dokumentieren, lässt sich aus den Aufnahmen allein nicht entscheiden. Eine konservatorische Diagnose ist damit nicht verbunden.

Die Anlage als durchbrochenes, auf beiden Seiten figürlich bearbeitetes Feld ist mit einer Verwendung in einer Brüstung oder einer anderen frei einsehbaren Innenausstattung vereinbar. Sie beweist jedoch weder diese Funktion noch eine Herkunft aus 15 Stratton Street. Für einen historischen Identitätsnachweis müssten die charakteristischen Figurenstellungen, die Baumkonturen und die Rahmengliederung mit zeitgenössischen Abbildungen einzeln verglichen werden.

Relief B: Florales Relief mit beidseitiger Fotodokumentation

Eiche, Großbritannien, um 1900; Thomas Stirling Lee zugeschrieben; etwa 83 × 66 × 6,5 cm.

Das hochrechteckige Relief besteht aus einem dichten, durchbrochenen Geflecht kräftiger Zweige, Blätter und rundlicher Fruchtformen. Ein rechteckiger Rahmen begrenzt die Komposition; die Äste verlaufen in verschiedenen Richtungen und erzeugen große und kleine Öffnungen zwischen den vegetabilen Elementen. Die Blätter sind überwiegend breit und zugespitzt, teils mit deutlich herausgearbeiteten Mitteladern. Die runden Formen lassen sich beschreibend als Früchte ansprechen; eine sichere botanische Artbestimmung wird nicht vorgenommen.

Beide fotografierten Seiten sind geschnitzt. Auf einer Seite treten die Blattflächen und Früchte dichter und flächiger hervor; auf der anderen sind Astverläufe, Unterschneidungen und die unterschiedliche Tiefe der Schnitzerei besonders deutlich ablesbar. Die beiden Ansichten dokumentieren somit nicht lediglich Vorderseite und unbearbeitete Rückseite, sondern zwei plastisch wirksame Oberflächen derselben durchbrochenen Struktur.

Im Rahmen und innerhalb des Pflanzenwerks sind Fugen und feine Rissverläufe sichtbar. Diese Beobachtung belegt zunächst nur den fotografischen Oberflächenbefund. Weder eine genaue Zahl ursprünglich zusammengesetzter Holzstücke noch eine Restaurierungsgeschichte wird daraus abgeleitet.

Die Kombination aus botanischem Ornament, offenem Bildgrund und zweiseitiger Bearbeitung verbindet Relief B formal mit dem großen Figurenrelief. Ob beide einst unmittelbar nebeneinander eingebaut waren, bleibt ungeklärt. Ebenso wäre eine Gleichsetzung der dargestellten Früchte mit einer bestimmten historischen Bildlegende ohne Detailbeweis verfrüht.

Relief C: Zweites florales Relief mit derzeit einseitiger Fotodokumentation

Eiche, Großbritannien, um 1900; Thomas Stirling Lee zugeschrieben; etwa 83 × 66 × 6,5 cm.

Die vorhandene Aufnahme zeigt ebenfalls ein hochrechteckiges, durchbrochen geschnitztes Pflanzenrelief. Kräftige, vielfach verzweigte Äste ziehen sich durch das Bildfeld; zwischen ihnen liegen zahlreiche Blätter und rundliche Fruchtformen. Die vegetabilen Elemente sind plastisch voneinander abgesetzt, sodass wechselnde Tiefen und offene Zwischenräume entstehen. Im Vergleich mit Relief B lässt sich eine verwandte ornamentale Sprache beobachten, ohne dass die beiden erhaltenen Kompositionen deshalb als spiegelbildliches Paar bestimmt werden könnten.

Auf der dokumentierten Seite sind die Bearbeitung der Blattflächen, einzelne Astgabelungen und der umlaufende Rahmen gut erkennbar. Auch hier zeigen die Fotografien Fugen und Risse sowie örtliche Unregelmäßigkeiten an den Holzpartien. Aussagen über die genaue Entstehung oder konservatorische Bewertung dieser Merkmale erfordern eine Untersuchung am Objekt.

Nach den Bestandsangaben ist auch Relief C beidseitig geschnitzt. Eine Fotografie seiner zweiten Seite liegt für diese Untersuchung jedoch nicht vor. Ihr Aussehen wird daher nicht beschrieben. Dieser Dokumentationsunterschied ist keine Aussage über eine fehlende bildhauerische Bearbeitung des Objekts.

Formale Zusammenschau und Grenzen der Zustandsbeschreibung

Alle drei Reliefs verbinden einen architektonisch gefassten Umriss mit durchbrochener Eichenholzplastik. Das große Querformat setzt auf die Bewegung menschlicher Figuren um einen Baum; die beiden kleineren Hochformate entfalten vegetabile Motive mit Ästen, Blättern und Früchten. Gemeinsam ist ihnen die Bedeutung der Öffnungen: Licht und Blick können durch die geschnitzten Felder hindurchtreten. Gerade dieses Merkmal macht die Frage nach einem ehemals von mehreren Seiten wahrnehmbaren Einbau sinnvoll.

Die Aufnahmen lassen sichtbare Fugen, Risse, Ausbrüche und stellenweise hellere Holzoberflächen erkennen. Eine systematische Zustandserfassung – einschließlich der Unterscheidung zwischen ursprünglichen Werkspuren, altersbedingten Veränderungen und späteren Eingriffen – ist damit nicht ersetzt. Insbesondere werden keine nicht dokumentierten Reparaturen, Oberflächenfassungen oder Verbindungstechniken behauptet.

8. Die zugehörigen figürlichen, floralen und architektonischen Fragmente

Die separat erhaltenen Teile gehören nach den Angaben von PANOPTIKUM zur selben Werkgruppe wie die drei größeren Reliefs. Martin P. Levys persönliche Begutachtung und Zuschreibung bezogen sämtliche Fragmente ein.[6] Ihre Zugehörigkeit wird hier nicht als offene Vermutung behandelt. Offen ist gegebenenfalls die ursprüngliche Position einzelner Teile innerhalb der historischen Ausstattung.

Figürliche Fragmente

Die Originalfotografien zeigen unter den losen Teilen mehrere figürliche Schnitzereien. Besonders auffällig sind größere hochrechteckige beziehungsweise randständig erhaltene Abschnitte, in denen Kinderfiguren mit Zweigen und Blattwerk verbunden sind. Ein Fragment zeigt eine seitlich gesehene Kinderfigur, die beide Arme zu einem über ihr verlaufenden Ast erhebt. Die plastisch ausgearbeiteten Haare, das Profil und die Körperhaltung sind erkennbar; zugleich ist das Bildfeld an einer Seite unvollständig. Ein weiteres Fragment zeigt eine kindliche Figur inmitten von Laub und Früchten, deren Körper nur teilweise erhalten ist.

Ein schmaler, hochformatiger Abschnitt trägt eine stehende, drapierte Figur im Profil. Seine geringe Breite und die erhaltene seitliche Begrenzung unterscheiden ihn von den breiteren figürlichen Abschnitten. Ohne gesicherte Anschlussstellen wird weder behauptet, dass er unmittelbar an das große Relief anschloss, noch dass er zu einem bestimmten historischen Brüstungsfeld gehörte.

Drei figürliche Schnitzfragmente nebeneinander, zwei breitere Abschnitte und ein schmales Fragment mit drapierter Profilfigur.

Gemeinsame Ansicht dreier figürlicher Fragmente. Zwei breitere Abschnitte mit Kinderfiguren und vegetabilen Formen stehen neben einem schmalen Rahmenfragment mit einer drapierten Figur im Profil. Die Anordnung auf der Aufnahme ist keine Rekonstruktion des historischen Einbaus. Foto: Michael Barth / PANOPTIKUM.store.

Die figürlichen Teile sind für die Forschung besonders wichtig, weil sie die erhaltene Motivwelt über die drei großen Relieffelder hinaus erweitern. Sie erlauben eine Untersuchung von Figurenmaßstab, Haarbehandlung, Draperie, Körpermodellierung und der Verbindung von Menschen- und Pflanzenmotiven. Solche Beobachtungen können künftige Detailvergleiche unterstützen, sind aber für sich allein keine Rekonstruktion.

Florale und rahmenartige Fragmente

Mehrere Fotografien dokumentieren größere Abschnitte mit dichtem Blatt- und Fruchtwerk. Darunter befinden sich winkelförmige Rahmenteile und längliche, am Rand gefasste Pflanzenpartien. Bei einigen Stücken ist der rechtwinklige Verlauf eines Rahmens noch ablesbar, bei anderen enden Äste und Blattgruppen an Bruch- oder Trennflächen. Die Ähnlichkeit ihrer vegetabilen Formen mit den beiden kleineren Reliefs ist ein nachvollziehbarer Ansatz für einen formalen Vergleich.

Florales Eckfragment mit Ästen, Blättern, rundlichen Formen und rechtwinkligen Rahmenteilen.

Florales Eck- und Rahmenfragment, Einzelansicht. Verzweigte Äste, Blätter und rundliche Formen verbinden sich mit rechtwinklig erhaltenen Rahmenteilen. Eine ursprüngliche Einbauposition wird daraus nicht abgeleitet. Foto: Michael Barth / PANOPTIKUM.store.

Die Fotos zeigen außerdem kleinere lose Schnitzteile, darunter ein plastisch ausgearbeitetes, nicht vollständig erhaltenes figürliches Element und einen kurzen Rahmen- beziehungsweise Ornamentabschnitt. Sichtbare hellere Holzflächen an einzelnen Trennstellen lassen erkennen, wo die dunklere Oberfläche unterbrochen ist. Aus dem Farbunterschied allein lässt sich weder das Alter der Trennung noch eine konkrete Restaurierungsgeschichte ableiten.

Bedeutung für die Rekonstruktion

Die Fragmente sind nicht lediglich Beiwerk, sondern ein wesentlicher Teil des wiederentdeckten Ensembles. Ihre Erhaltung ermöglicht es, über die bekannten vollständiger wirkenden Felder hinaus nach weiteren Figuren, Ornamentabschnitten und ursprünglichen Rahmungen zu fragen. Zugleich machen die zahlreichen Unterbrechungen deutlich, wie vorsichtig eine bildliche oder bauliche Rekonstruktion erfolgen muss.

Für eine spätere wissenschaftliche Bestandsaufnahme sollten die Einzelstücke mit fortlaufenden redaktionellen Arbeitsnummern, Maßangaben und Aufnahmen beider zugänglicher Seiten dokumentiert werden. Mögliche Passstellen wären nur nach direkter Prüfung der Bruchkanten, Holzverläufe und Konstruktion als gesichert zu bezeichnen. Die Fotos erlauben keine belastbare Aussage darüber, an welchen Stellen die einzelnen Fragmente ursprünglich eingebaut waren.

Die Zugehörigkeit sämtlicher Fragmente zur Werkgruppe und ihre gemeinsame Begutachtung durch Martin P. Levy sind von diesen noch offenen Fragen ausdrücklich zu unterscheiden. Eine vollständige Stückzahl, eine historische Reihenfolge und eine Rekonstruktion des ursprünglichen Einbaus werden nicht fingiert.

9. Die persönliche Begutachtung und Zuschreibung durch Martin P. Levy

Martin P. Levy FSA von H. Blairman & Sons hat nach den Angaben von PANOPTIKUM die gesamte Werkgruppe persönlich begutachtet und Thomas Stirling Lee zugeschrieben. Seine Untersuchung bezog sich nicht nur auf das große Figurenrelief, sondern auf alle drei Reliefs und sämtliche zugehörigen Fragmente.[6]

Seine Bereitschaft, den bislang nicht umfassend dokumentierten Bestand in dieser Gesamtheit zu untersuchen, verdient ausdrückliche Anerkennung. Für einen Forschungsgegenstand, dessen frühere Geschichte noch nicht lückenlos erschlossen ist, ist die persönliche Auseinandersetzung mit den erhaltenen Objekten von besonderem Wert. Levys fachliche Expertise und seine Zuschreibung bilden einen wesentlichen Bezugspunkt der vorliegenden Untersuchung.

Diese Anerkennung beruht nicht auf der Behauptung eines Zertifikats oder schriftlichen Gutachtens. Ein solches Dokument liegt dieser Untersuchung nicht zugrunde. Auch ein wörtlicher Ausspruch oder ein konkretes Datum der Begutachtung wird ohne entsprechende Unterlage nicht wiedergegeben. Die Zuschreibung wird in der Form dokumentiert, in der sie von PANOPTIKUM mitgeteilt wurde.

Die historische gemeinsame Nennung Lees und Friths auf den Seiten 74 und 75 von 1901 bleibt daneben bestehen. Sie betrifft die dort publizierten Paneele und ist nicht mit Levys auf die heutige Werkgruppe bezogener Beurteilung gleichzusetzen. Beide Angaben sind mit ihrem jeweiligen Gegenstand und Quellenstatus zu führen. Für eine weitergehende Klärung der historischen Zusammenarbeit bedarf es zusätzlicher Belege.

10. Provenienz, historische Zusammenhänge und offene Fragen

Die Forschungshypothese einer Herkunft aus 15 Stratton Street beruht auf dem Zusammentreffen mehrerer Anhaltspunkte: der fachlichen Zuschreibung an Lee, dem dokumentierten Vergleichspaar bei Blairman, der auffälligen Maßübereinstimmung des großen Reliefs mit dessen publizierter Maßangabe und dem historischen Nachweis einer geschnitzten Eichen-Galeriebrüstung im Cooper-Zusammenhang. Diese Anhaltspunkte rechtfertigen die Untersuchung, ergeben aber noch keinen gesicherten Herkunftsnachweis.

Für die nächste Forschungsstufe ist ein expliziter Vergleich zwischen den historischen Abbildungen und den erhaltenen Objekten erforderlich. Dabei sind nicht nur allgemeine Motive zu berücksichtigen, sondern wiedererkennbare Konturen, Proportionen, Rahmungen und gegebenenfalls individuelle Unregelmäßigkeiten. G9 sowie die Paneele auf den Seiten 74 und 75 von 1901 bilden dafür die vorrangigen Bildquellen. Die bislang nur einseitige fotografische Dokumentation von Relief C begrenzt den Vergleich an einer klar bestimmbaren Stelle.

Eine bildliche Identifizierung wäre anschließend mit der Objektgeschichte zu verbinden. Frühere Aufnahmen, Verkaufsunterlagen, Korrespondenzen oder andere datierbare Dokumente könnten dazu beitragen, die Geschichte gerade dieser Stücke zu erschließen. Eine geschlossene Besitzfolge wird mit dem derzeitigen Material nicht vorgelegt. Auch Ausbauzeitpunkt, Überführung aus einem historischen Gebäude und frühere Aufbewahrungsorte bleiben offen.

Ebenso ist die historische Zusammenarbeit von Lee und Frith genauer zu untersuchen. Die überlieferten Künstlernennungen erlauben keine schematische Trennung nach Material, Motiv oder Figurentyp. Eine solche Aufteilung wäre eine neue Behauptung, die durch die bisher behandelten Quellen nicht gedeckt ist.

Der Erkenntniswert der wiederentdeckten Gruppe hängt nicht davon ab, die Herkunftsfrage vorzeitig zu schließen. Ihr zusammengehöriger Bestand, die persönliche Begutachtung und die historischen Vergleichsquellen bieten bereits eine tragfähige Grundlage für eine nachvollziehbare Untersuchung. Eine quellenkritische Darstellung macht ihre Bedeutung sichtbar, indem sie den belegten Befund präzisiert und den offenen Fragen ihren Platz lässt.

11. Quellen und Literatur

[1] Charles Holme, Hrsg.: Modern British Domestic Architecture and Decoration, 1901. Digitalisat: Internet Archive, Kennung modernbritishdom00holmuoft. Bibliografische Metadaten und seitenweise OCR ausgewertet am 18. Oktober 2026. Für S. 74 und 75 zusätzlich von PANOPTIKUM mitgeteilte visuelle Bestätigung der gemeinsamen Künstlernennung Lees und Friths. Die weiteren im Text verwendeten Legendenbefunde sind als OCR-Befunde ausgewiesen.

Digitalisat: https://archive.org/details/modernbritishdom00holmuoft

S. 67: https://archive.org/details/modernbritishdom00holmuoft/page/n95/mode/1up

S. 68: https://archive.org/details/modernbritishdom00holmuoft/page/n96/mode/1up

S. 69: https://archive.org/details/modernbritishdom00holmuoft/page/n97/mode/1up

S. 71: https://archive.org/details/modernbritishdom00holmuoft/page/n99/mode/1up

S. 74: https://archive.org/details/modernbritishdom00holmuoft/page/n102/mode/1up

S. 75: https://archive.org/details/modernbritishdom00holmuoft/page/n103/mode/1up

[2] Walter Shaw Sparrow, Hrsg.: The British Home of To-day: A Book of Modern Domestic Architecture & the Applied Arts, 1904. Digitalisat: Internet Archive, Kennung britishhomeoftod00spar. Metadaten, Register und seitenweise OCR ausgewertet am 18. Oktober 2026. Für G9 zusätzlich von PANOPTIKUM mitgeteilte visuelle Bestätigung des Gegenstands und der Nennungen Coopers und Lees. Die Identifizierung der E8-Fundstelle bleibt nach dem in dieser Fassung dokumentierten Prüfungsstand unmittelbar am Scan abzusichern.

Digitalisat: https://archive.org/details/britishhomeoftod00spar

Register, Cooper: https://archive.org/details/britishhomeoftod00spar/page/n15/mode/1up

Register, Lee: https://archive.org/details/britishhomeoftod00spar/page/n16/mode/1up

G9, Galeriebrüstung: https://archive.org/details/britishhomeoftod00spar/page/n215/mode/1up

Fundstelle der als E8 ermittelten Hallendarstellung: https://archive.org/details/britishhomeoftod00spar/page/n156/mode/1up

Die Direktlinks bezeichnen aus der Scanstruktur ermittelte Fundstellen. Scan-Kennungen wie n215 sind nicht mit gedruckten Buchseiten oder Abbildungsnummern gleichzusetzen.

[3] H. Blairman & Sons: „Pair of carved panels“, Online-Objektdokumentation, https://blairman.co.uk/stock/pair-of-carved-panels/, abgerufen am 18. Oktober 2026. Sekundärquelle für das Vergleichspaar, seine Maße und Provenienzangabe, die Einordnung des Interieurs, biografische Angaben sowie die Verweise auf E8 und G9 und die Kataloge von 2019 und 1997. Keine Übertragung der dort genannten Provenienz auf die PANOPTIKUM-Werkgruppe.

[4] H. Blairman & Sons: Furniture and Works of Art, 2019, Nr. 13. Literaturverweis auf der genannten Objektseite geprüft; Katalogeintrag für diese Fassung nicht eigenständig eingesehen.

[5] H. Blairman & Sons: Furniture and Works of Art, 1997, Nr. 20. Auf der genannten Objektseite als Vergleich für vier kleinere Paneele aus Stratton Street angeführt. Originaleintrag für diese Fassung nicht eingesehen; keine Identitätsbehauptung hinsichtlich der PANOPTIKUM-Reliefs.

[6] PANOPTIKUM: Redaktionell bereitgestellte Objekt- und Forschungsangaben vom 18. Oktober 2026. Sie betreffen Material, Maße und Datierung der Werkgruppe, die geklärte Zugehörigkeit der figürlichen, floralen und architektonischen Fragmente, die Wiederentdeckung und Recherche durch Michael Barth, seine Kontaktaufnahme mit Martin P. Levy FSA, dessen persönliche Begutachtung und Zuschreibung des vollständigen Bestands sowie die Ergebnisse der visuellen Prüfung von G9, der Seiten 74/75 von 1901 und den Umfang der vorhandenen Originalfotografien. Eine gesonderte datierte Dokumentation der Bildprüfung und der Begutachtung kann die Quellenbasis künftig ergänzen; sie wird hier nicht fingiert.

12. Abbildungsverzeichnis, Bildunterschriften und Dokumentationsgrenzen

Die Bildnummern sind redaktionelle Kennzeichen, keine historischen Inventarnummern. Unterschiedliche Aufnahmen desselben Fragments dürfen nicht als verschiedene Objekte gezählt werden.

Originalaufnahmen der PANOPTIKUM-Werkgruppe

Die Fünfzen Originalfotografien der Reliefs und Fragmente wurden von Michael Barth aufgenommen. Ihre Veröffentlichung im PANOPTIKUM Journal wurde von ihm am 18. Oktober 2026 ausdrücklich freigegeben.

Abb. 1 · Relief A, erste dokumentierte Seite

Abb. 1 — Relief A, erste dokumentierte Seite. Thomas Stirling Lee zugeschrieben, Kinderreigen um einen Baum, Großbritannien, um 1900. Durchbrochen geschnitzte Eiche, 83 × 134 × 7 cm. Vier Kinderfiguren gruppieren sich um einen zentralen Baumstamm; das Figurenfeld wird von einem rechteckigen Rahmen eingefasst. Foto: Michael Barth / PANOPTIKUM.store.

Abb. 2 · Relief A, gegenüberliegende Seite

Abb. 2 — Relief A, gegenüberliegende Seite. Dasselbe Relief von der anderen Seite. Die durchbrochene Komposition ist auch rückseitig plastisch ausgearbeitet; Figuren, Baum und Blattwerk erscheinen aus umgekehrter Blickrichtung. Foto: Michael Barth / PANOPTIKUM.store.

Abb. 3 · Relief B, erste dokumentierte Seite

Abb. 3 — Relief B, erste dokumentierte Seite. Thomas Stirling Lee zugeschrieben, Florales Eichenrelief, Großbritannien, um 1900. Durchbrochen geschnitzte Eiche, ca. 83 × 66 × 6,5 cm. Verzweigte Äste, Blätter und rundliche Fruchtformen innerhalb eines rechteckigen Rahmens. Foto: Michael Barth / PANOPTIKUM.store.

Abb. 4 · Relief B, gegenüberliegende Seite

Abb. 4 — Relief B, gegenüberliegende Seite. Dasselbe florale Relief von der anderen Seite; die zweiseitige plastische Bearbeitung und die räumliche Staffelung des Pflanzenwerks sind erkennbar. Foto: Michael Barth / PANOPTIKUM.store.

Abb. 5 · Relief C, fotografisch dokumentierte Seite

Abb. 5 — Relief C, fotografisch dokumentierte Seite. Thomas Stirling Lee zugeschrieben, Zweites florales Eichenrelief, Großbritannien, um 1900. Durchbrochen geschnitzte Eiche, ca. 83 × 66 × 6,5 cm. Verzweigte vegetabile Komposition mit Blättern und rundlichen Fruchtformen. Die zweite geschnitzte Seite ist derzeit nicht fotografisch dokumentiert. Foto: Michael Barth / PANOPTIKUM.store.

Abb. 6 · Figürliches Fragment, Kind mit erhobenen Armen

Abb. 6 — Figürliches Fragment mit erhobenen Armen. Zugehöriges Eichenfragment, Thomas Stirling Lee zugeschrieben, um 1900. Kindliche Figur im Profil beziehungsweise in seitlicher Ansicht, mit zum Geäst erhobenen Armen; erhaltene Rahmung und Fehlstellen. Maße noch aufzunehmen. Foto: Michael Barth / PANOPTIKUM.store.

Abb. 7 · Figürliches Fragment mit Geäst

Abb. 7 — Figürliches Fragment zwischen Zweigen und Blattwerk. Zugehöriges Eichenfragment, Thomas Stirling Lee zugeschrieben, um 1900. Teilweise erhaltene Kinderfigur innerhalb einer durchbrochenen vegetabilen Komposition. Maße noch aufzunehmen. Foto: Michael Barth / PANOPTIKUM.store.

Abb. 8 · Schmales figürliches Rahmenfragment

Abb. 8 — Schmales figürliches Rahmenfragment. Zugehöriges Eichenfragment, Thomas Stirling Lee zugeschrieben, um 1900. Hochformatiger Abschnitt mit stehender, drapierter Kinderfigur im Profil. Maße noch aufzunehmen. Foto: Michael Barth / PANOPTIKUM.store.

Abb. 9 · Florale Eck- und Rahmenfragmente

Abb. 9 — Florale Eck- und Rahmenfragmente. Auswahl zugehöriger geschnitzter Eichenfragmente, Thomas Stirling Lee zugeschrieben, um 1900. Rechtwinklige Rahmenabschnitte, Äste, Blätter und rundliche Fruchtformen. Eine Übersichtsaufnahme kann mehrere getrennte Objekte zeigen. Foto: Michael Barth / PANOPTIKUM.store.

Abb. 10 · Weitere lose Schnitzfragmente

Abb. 10 — Weitere lose Schnitzfragmente. Auswahl kleinerer figürlicher und vegetabiler Eichenfragmente derselben Werkgruppe. Bruchflächen und Fehlstellen sind sichtbar; eine ursprüngliche Position innerhalb der Ausstattung ist nicht gesichert. Foto: Michael Barth / PANOPTIKUM.store.

Historische Vergleichsabbildungen

Abb. 11 — Historische Eichenpaneele, 1901. An Oak Panel in a House near Piccadilly, aus Charles Holme (Hrsg.), Modern British Domestic Architecture and Decoration (1901), gedruckte S. 74. Die historische Bildlegende nennt T. Stirling Lee und W. S. Frith gemeinsam als Schnitzer; Architekt: C. J. Harold Cooper. Digitalisat: https://archive.org/details/modernbritishdom00holmuoft/page/n102/mode/1up. Historische Vergleichsabbildung, kein Identitätsbeleg für ein PANOPTIKUM-Relief.

Abb. 12 — Weiteres historisches Eichenpaneel, 1901. Another Oak Panel, Carved by T. Stirling Lee and W. S. Frith, ebenda, gedruckte S. 75; C. J. Harold Cooper als Architekt im Publikationszusammenhang genannt. Digitalisat: https://archive.org/details/modernbritishdom00holmuoft/page/n103/mode/1up. Historische Vergleichsabbildung, kein Identitätsbeleg.

Abb. 13 — Eichen-Galeriebrüstung, 1904. Gallery Balustrade in Oak for a House Built by C. J. Harold Cooper, Architect; T. Stirling Lee, Sculptor, Abbildung G9, aus Walter Shaw Sparrow (Hrsg.), The British Home of To-day (1904). Digitalisat: https://archive.org/details/britishhomeoftod00spar/page/n215/mode/1up. Dokumentierter historischer Werktyp und Künstlernennung, keine nachgewiesene Identität mit der PANOPTIKUM-Werkgruppe.

Dokumentationsgrenzen

Die Objektbeschreibungen in den Kapiteln 7 und 8 beruhen auf den im Gespräch betrachteten Originalaufnahmen und auf den von PANOPTIKUM mitgeteilten Bestandsangaben; sie ersetzen keine Untersuchung am Objekt. Das Abbildungsverzeichnis ist kein abgeschlossener fotografischer Bestandskatalog. Insbesondere sind Maße der Fragmente und die fehlende Rückansicht von Relief C noch zu klären. Historische Scans sind als Quellen verlinkt, aber nicht in das Manuskript kopiert. Eine Zuschreibung zu Thomas Stirling Lee ist von der bislang unbewiesenen Herkunftshypothese 15 Stratton Street zu unterscheiden.

Offen bleiben insbesondere der vollständige Einzelkatalog der Fragmente, die fehlende fotografische Ansicht, ein nachvollziehbar ausgearbeiteter Detailvergleich mit den historischen Bildern und der Herkunftsnachweis für 15 Stratton Street. Die fachliche Zuschreibung der gesamten Werkgruppe an Thomas Stirling Lee und die geklärte Zugehörigkeit aller Fragmente sind von diesen offenen Forschungsaufgaben zu unterscheiden.

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