Versand
VERSANDBEDINGUNGEN DHL PAKET NATIONAL UND INTERNATIONAL
1 GELTUNGSBEREICH
(1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die nationale und internationale Beförderung von Paketen (DHL Paket, DHL Retoure und DHL Paket International), Päckchen (DHL Päckchen und DHL Päckchen International), im Folgenden als „Sendungen“ bezeichnet. Sie ergänzen für Pakete die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen DHL Paket/Express (National) (AGB Pa- ket/Express National) und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deut- schen Post Paket International (AGB Paket International). In Bezug auf Päckchen ergänzen sie die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen der Deutschen Post AG Brief National (AGB Brief National) und der Allgemei- nen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG Brief International (AGB Brief International).
(2) Diese Bedingungen gelten nicht für die Beförderung von Express-Sendungen. Sie sind ferner nicht auf die internationale Beförderung von DHL Europaket und DHL Paket Connect anwendbar.
2 AUFSCHRIFT
2.1 Grundsätzliches
(1) Zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung einer Sendung durch den Absender, nachfolgend „Aufschrift“, gehören regelmäßig die Angabe des Empfängers (Ab- schnitt 2.3), die Angabe des Absenders (Abschnitt 2.4), die Bezeichnung der Sen- dungsart und der gewünschten Zusatzleistungen („Services“) (Abschnitt 2.5) so- wie die Vorausverfügung(en) des Absenders.
(2) Der Absender wird die Aufschrift so genau und deutlich gestalten, dass die Sendung ohne besondere Nachforschungen befördert und an den Empfänger ab- geliefert werden kann. Die Aufschrift darf keine Zusätze (Anweisungen, Bilder etc.) enthalten, die die Bearbeitung der Sendung in sonstiger Weise erschweren oder unmöglich machen. Es muss Platz für das Aufbringen des Identifizierers und des Leitcodes freigehalten werden.
(3) Der Absender wird die Aufschrift auf der größten Fläche der Sendung (Auf- schriftseite), parallel zu den Längsseiten, anbringen. Bei anders als quaderförmi- gen (z. B. runden oder tonnenförmigen) Sendungen soll die Aufschrift auf dem Deckel angebracht sein. Die Aufschrift darf nicht durch Verpackungsbänder, Um- schnürungen o. Ä. überdeckt werden. In jede Sendung soll ein Doppel der Auf- schrift eingelegt werden.
(4) Für die Empfänger- und Absenderangabe muss der Absender den/das durch DHL zur Verfügung gestellte/n Aufschriftzettel/Label nutzen (gilt für Absender ohne Rahmenvertrag mit DHL „Privatkunden“). Für Sendungen, die mit der Paket- marke oder Paketmarke International versendet werden, nutzt der Absender die Paketmarke als Aufschriftzettel/Label. Absender, die einen Rahmenvertrag mit DHL abgeschlossen haben („Geschäftskunden“, nur Unternehmen), können bei DHL bestellte Aufschriftzettel/Label oder eigene, die den Vorgaben von DHL ent- sprechen, verwenden.
(5) Aufschriftfahnen dürfen nur bei Sendungen verwendet werden, bei denen die Aufschrift nicht hinreichend sicher auf einem Aufschriftzettel/Label oder der Um- hüllung angebracht werden kann(z.B. Reisegepäck).
(6) Der Absender wird Aufschriftzettel/Label mit der ganzen Fläche so fest auf- kleben, dass sie während der Beförderung weder abfallen noch leicht abgelöst werden können. Klebezettel und Aufdrucke des Absenders, die mit Postwertzei- chen oder Klebezetteln und Aufdrucken von DHL verwechselt werden können, dürfen auf der Aufschriftseite nicht angebracht werden.
(7) Für Geschäftskunden gelten ergänzende Spezifikationen, die im DHL Entwick- lerportal hinterlegt sind.
(8) Das Aufbringen von Adressetiketten mit der Empfängeradresse ist bei der Ver- wendung von DHL Paketmarken nicht zulässig. Stattdessen müssen Absender die Adressen direkt auf die Marken aufdrucken.
2.2 Beschaffenheit der Aufschrift
(1) Der Absender wird die gesamte Aufschrift gut sichtbar in schwarzer oder blauer Farbe so anbringen, dass sie nicht gelöscht werden kann. Es dürfen nur lateinische oder deutsche Schriftzeichen in gebräuchlicher Schreibweise verwen- det werden. Alle Zeilen der Aufschrift sollen in einer Fluchtlinie (linksbündig) be- ginnen. Die Aufschrift darf nicht über die Kante der Sendung hinaus laufen.
(2) Eine nachträgliche Änderung der Aufschrift ist nicht zulässig. Sendungen mit geänderter Aufschrift werden nicht befördert. Stattdessen wird der Absender vor der Einlieferung eine neue Aufschrift anbringen.
2.3 Empfängerangabe
(1) Der Absender wird die Zustellanschrift des Empfängers von oben nach unten geordnet wie folgt angeben:
den Namen des Empfängers,
Straße und Hausnummer, nach Möglichkeit auch die Nummer des Stock-
werks und ggf. die Wohnungsnummer, und Postleitzahl und Bestimmungsort.
(2) Zur Direktadressierung an eine/n Filiale/DHL Paketshop oder eine Packstation muss die Anschrift von oben nach unten geordnet die folgenden Adresselemente enthalten:
-
Name des Empfängers,
-
Postnummer im Adresszusatzfeld (verpflichtend bei Direktadressierung an
eine Packstation; bei Direktadressierung an eine/n Filiale/DHL Paketshop optional, sofern die E-Mail-Adresse des Empfängers vom Versender elektro- nisch übermittelt wird),
-
"Postfiliale"bzw.„Packstation“imFeldStraßeundNummerderFilialebzw. Nummer der Packstation als Hausnummer und
-
Postleitzahl und Bestimmungsort der entsprechenden Filiale bzw. Packsta- tion.
(3) Für den Versand in das Ausland sollte das Adressformat des Empfangslandes verwendet werden. Falls das nicht bekannt ist, sind die oben beschriebenen Ad- resselemente zu vermerken sowie zusätzlich: Bestimmungsland in Blockschrift und lateinischen Buchstaben in der untersten Zeile der Zustellanschrift auf Deutsch sowie Englisch oder Französisch. Es sind keine Länderkürzel anzugeben.
(4) Postfach-Adressen können nicht als Zustellanschrift verwendet werden.
2.4 Absenderangabe
(1) Der Absender wird eine korrekte und vollständige Absenderangabe vorneh- men. Die Absenderangabe muss einen Ort in Deutschland bezeichnen, um im Falle der Unzustellbarkeit oder sonstiger Unregelmäßigkeiten eine Rückbeförde- rung und Nachfragen an den Absender zu ermöglichen. Die Absenderangabe soll in der Anordnung und in den Bestandteilen der Anschrift (Abschnitt 2.3) entspre- chen. Die Absenderangabe darf nicht unterhalb der Empfängeranschrift stehen.
(2) Bei inländischen Sendungen kann auf die äußerliche Angabe des Absenders verzichtet werden, wenn
-
eine Sendung den Vermerk „Wettbewerbsarbeit, Absenderangaben in der Sendung“ trägt und die Absenderangabe tatsächlich dem Inhalt der Sendung zu entnehmen ist,
-
im Frankiervermerk (Werbeklischee) bei einer mit Frankiermaschine fran- kierten Sendung der Name des Absenders, die Zustellangabe und die Be- zeichnung des inländischen Wohn- bzw. Geschäftsorts enthalten sind.
2.5 Kennzeichnung der Sendungsart und der Services
Der Absender wird die in Abschnitt 4 genannten Vermerke (zu Sendungsart und Services) bei nationalen Sendungen mit selbsterstellten Aufschriftzetteln/Labels gut sichtbar auf diesen anbringen.
Versandbedingungen
DHL Paket
DHL Paket GmbH, für die vertragsschließenden Unternehmen des Konzerns Deutsche Post DHL – Kenn-Nr.: 76 – Mat.-Nr.: 671-069-030 – Stand: 05/2021 – 1 von 2
3 VERPACKUNGSBEDINGUNGEN
4 VERMERKE ZU EINZELNEN SERVICES
Der Absender kann zu den Produkten zusätzlich bestimmte Services wählen. Er muss beachten, dass nicht alle Sendungen mit jedem Service kombinierbar sind und auch die Kombinierbarkeit von Services untereinander nicht uneinge- schränkt möglich ist. Nähere Auskünfte sind in den Annahmestellen von DHL und im Internet unter www.dhl.de erhältlich.
Bei der Nutzung von Services muss der Absender den gewünschten Service auf dem Aufschriftzettel/Label deutlich sichtbar machen. Hierbei wird er ausschließ- lich die von DHL vorgegebenen Kennzeichnungen verwenden. Ausnahme: der Service Transportversicherung darf nicht auf dem Aufschriftzettel/Label ver- merkt werden. Zusätzlich gilt Folgendes für einzelne Services:
4.1 Sperrgut
Als Sperrgut gelten Pakete mit Unter-/Überschreitung (bei Sendungen von Pri- vatkunden nur Überschreitung) der Standardmaße. Weiterhin gelten als Sperrgut Sendungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit (Verpackungsform, Verpackungs- material, Verpackungsbesonderheiten, insbesondere bei Abweichung der Vorga- ben unter 3.2. (1) –(3)) eine besondere betriebliche Behandlung erfordern (z. B. manuelle Bearbeitung, keine Stapelfähigkeit).
Sendungen, die das zulässige Höchstmaß bzw. das Höchstgewicht für Sperrgut- sendungen überschreiten, werden nicht befördert und an den Absender zurück- gegeben.
Der Service Sperrgut muss entlang der Vorgaben (2.5) auf dem Label gekenn- zeichnet werden. Bei selbsterstellten AufschriftzettelnLabels muss die Bezeich- nung des Services gemäß 2.5 genannt werden. Darüber hinaus ist der entspre- chende Serviceaufkleber anzubringen.
4.2 Nachnahme
Der Nachnahmehöchstbetrag darf nicht überschritten werden und muss auf der Sendung in arabischen Ziffern so angegeben sein, dass er nachträglich nicht ge- ändert werden kann, z. B. bei handschriftlicher Angabe durch Eingrenzen mit lie- genden Strichen. Das postalische Nachnahmezeichen kann aufgedruckt oder auf- geklebt sein. Es soll sich in der Nähe des Nachnahmebetrags befinden.
4.3 Vorausverfügungen
Der Absender kann für Sendungen in das Ausland im Voraus bestimmen, was pas- sieren soll, wenn die Sendung nicht zugestellt werden kann. Die entsprechende Weisung („Vorausverfügung“) muss auf dem Aufschriftzettel/Label angekreuzt oder direkt auf der Sendung angebracht werden. Nähere Einzelheiten enthält die Broschüre „Leistungen und Preise“ in der jeweils gültigen Fassung.
5 DATENSCHUTZHINWEIS INTERNATIONAL
Die Angaben des Absenders verwendet Deutsche Post AG nur zur Erfüllung des Transportvertrages sowie zur Zollabwicklung auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Bestimmungen des Weltpostvertrages. Für diese Zwecke stellt sie diese Angaben der mit ihr kooperierenden Zustellorganisation im Bestimmungsland bzw. den dortigen Zollbehörden zur Verfügung. Die Über- mittlung der Angaben kann in Papierform und/oder in elektronischer Form erfol- gen.
Maßgeblicher Stand: 05/2021
3.1 Grundsätzliches
Alle Sendungen müssen nach Inhalt, Art der Versendung und Umfang sicher und vollständig verpackt sein. Unverpackte und unförmige Sendungen, sowie nicht formstabile Verpackungen sowie Gegenstände, die nach ihrer äußeren Beschaf- fenheit als nicht sicher verpackt gelten, sind vom Transport ausgeschlossen.
Nationale Pakete mit einem Gewicht über 20 kg müssen mit dem Aufdruck „Ach- tung schweres Paket“ oder dem roten Aufkleber „bis 31,5 kg“ gekennzeichnet sein.
3.2 Sichere Verpackung
(1) Grundsätzliche Anforderungen an die Verpackung:
Der Absender hat das Gut so zu verpacken, dass es vor Teilverlust und Beschädi- gung geschützt ist und dass auch DHL keine Schäden entstehen (§ 411 HGB). Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Belastungen, denen dieser bei gewöhnlichem Ablauf der Beförderung durch Druck, Stoß, Vibration und Tempe- ratureinflüsse ausgesetzt ist, schützen.
Bei Inhalten, die leicht durch Stoß, Beschleunigung, Druck oder Biegung beschä- digt werden können, muss die Verpackung und die Sicherung der Inhalte auf diese Empfindlichkeit abgestimmt sein und Eigenart, Menge sowie alle anderen besonderen Eigenschaften des Inhaltes im Einzelfall berücksichtigen.
(2) Außenverpackung / Innenverpackung / Verschluss:
-
Außenverpackung:Diesemussdazufest,druckstabilundausreichendbiege-
steif sein. Sie muss so stabil sein, dass ein Durchstoßen des Inhaltes nicht möglich ist. Von der Außenverpackung darf keine Verletzungsgefahr für Mit- arbeiter sowie ein Beschädigungsrisiko für weitere Sendungen und Betriebs- mittel ausgehen.
-
Innenverpackung:WennfürdasjeweiligeGuterforderlich,mussderAbsen- der eine Innenverpackung vorsehen und durch Füllstoffe ergänzen. Diese muss so stabil sein, das ein Durchstoßen des Inhaltes nicht möglich ist. Wei- terhin muss sie die Inhaltsteile fixieren und transportempfindliche Inhalte allseitig polstern.
-
Verschluss:JeschwerereineSendungist,destowiderstandsfähigermussihr Verschluss ausgeführt werden. Er stellt den Sendungszusammenhalt sicher und dient gleichzeitig als Nachweis der Unversehrtheit. Verschlüsse dürfen keine scharfen Kanten, Ecken oder Spitzen, z. B. hervorstehende Nägel, Klammern oder Drahtenden aufweisen. Umreifungen müssen so angebracht werden, dass sie nicht abstehen und sich nicht lösen können; ggf. müssen sie mit Klebeband überdeckt werden. Bei Verpackungen mit auftragenden Ver- schlüssen, vorstehenden Griffen und Schnallen muss der Service „Sperrgut“ genutzt werden.
(3) Weitere Verpackungsanforderungen:
Werden mehrere Packstücke zu einer Sendung vereinigt, so sind sie an den Be- rührungskanten mit Klebeband zu fixieren und über den Gesamtumfang mit wei- teren Verschlußmaterialien zu sichern. Es muss sichergestellt sein, dass sich die Einzelpackstücke während des gesamten Transportprozesses nicht gegeneinan- der verschieben. Ein derartiges Gebinde ist nur bei Packstücken zulässig, die iden- tische Grundflächen aufweisen und bei denen sich nach der Zusammenfassung wieder eine quaderförmige Sendung ergibt.Bei Abweichungen von der Quaderform sowie von den festgelegten Standardma- ßen und bei bestimmten Kunststoffen /Folien muss der Service „Sperrgut“ ge- nutzt werden. Das gilt ebenso für Sendungen, die aufgrund der äußeren Beschaf- fenheit oder ihres instabilen Inhalts sowie einer unzureichenden Innenverpa- ckung nicht auf Sortieranlagen befördert werden können.
Für Wein, Sekt, Bier, Mineralwasser, Spirituosen sowie weiteren Flüssigkeiten in Glasflaschen, Ton- oder Steinzeugflaschen sind am Markt erhältliche Versandver- packungen, die mit dem DHL Prüfzeichen und einer DHL Prüfnummer (DHL zer- tifizierte Flaschenversandverpackung) gekennzeichnet sind, zu verwenden. Für den Versand einzelner Flaschen bietet DHL das Produkt Packset F an.
Die Verschlüsse von Flüssigkeitsverpackungen müssen auch in Seiten- oder Kopflage eine ausreichende Dichtigkeit aufweisen. Schraubverschlüsse und – kappen sind mit dem von den Herstellern empfohlenen Drehmoment anzuziehen. Funktionsverschlüsse (z. B. Sprühkopf-, Spender-, Kipp- und Drehverschlüsse) müssen gegen unbeabsichtigte Öffnung gesichert werden.
Weitere praktische Informationen zum richtigen Verpacken von Sendungen fin- den Sie im Internet unter: dhl.de/verpackungspruefung
3.3 Verpackungszertifizierung
Der Absender hat die Möglichkeit, durch die „DHL Verpackungsprüfung“ bewer- ten zu lassen, ob Großserien-Verpackungen den Verpackungsbedingungen ent- sprechen. DHL empfiehlt, gleichartige Firmenverpackungen u. Ä. im Rahmen die- ser besonderen Leistung von DHL auf ihre Versandeignung prüfen zu lassen. Weitere Informationen zur "DHL Verpackungsberatung" finden sich unter: dhl.de/verpackungspruefung
Versandbedingungen
DHL Paket
DHL Paket GmbH, für die vertragsschließenden Unternehmen des Konzerns Deutsche Post DHL – Kenn-Nr.: 76 – Mat.-Nr.: 671-069-030 – Stand: 05/2021 – 2 von 2